Preise und Zahlungsbedingungen
§ 5 Zahlung
Zahlungen sind frei Zahlstelle der ELKU GmbH oder unseren Inkassoberechtigten per Barzahlung zu leisten. Alle Rechnungsbeträge sind sofort nach Rechnungserteilung in einer Summe zahlbar. Teilzahlungen bei Verkäufen, Reparaturen oder Wartungen sind nur möglich, wenn sie vorher schriftlich vereinbart wurden.
Unsere Kaufpreisforderung, Kundendienstforderung, Reparaturforderung ist – soweit nicht Abweichend im Einzelfall vereinbarten Zahlungsziel – sofort zur Zahlung per Barzahlung fällig. Schecks werden von uns nur erfüllungshalber entgegengenommen unter dem üblichen Vorbehalt. Bei Nichteinlösung eines Schecks, bei Zahlungseinstellung sowie bei einem Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahren über das Vermögen des Auftraggebers, werden sämtlichen Forderungen – auch im Falle einer Stundung – sofort fällig. Diskont- und Einzugsspesen sind vom Auftraggeber zu Vergüten. Der Auftraggeber verliert nach vorheriger Mahnung die Berechtigung zum Besitz an den im Eigentum der ELKU GmbH stehenden Waren. Eine Aufrechnung gegen die Kaufpreis- Reparaturforderung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftigen festgestellten Gegenansprüchen des Auftraggebers zulässig. Soweit wir im Rahmen der Gewährleistungshaftung fehlerhafte Ware oder Ersatzteile nachzubessern oder mangelfreien Ersatz zu liefern haben, darf der Auftraggeber Zahlungen nur in dem Umfang zurückbehalten, der im angemessenen Verhältnis, zu den aufgetretenen Mängel steht. Die Gewährung zugesagter Skonti ist von der pünktlichen Einhaltung der Zahlungen, auch aus früheren Lieferungen und/oder Leistungen abhängig. Einseitige Rechnungsabzüge für die Entsorgung von Verpackungsmaterial, insbesondere Transportverpackungen, sind nicht statthaft.
Eine Zahlungsverweigerung oder –zurückbehalt ist ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber den Mangel oder sonstigen Beanstandungsgrund bei Vertragsabschluss kannte. Dies gilt auch, falls er ihm infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben ist, es sei denn, dass die ELKU GmbH den Mangel oder sonstigen Beanstandungsgrund arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat.
Für Leistungen die im Auftrag nicht enthalten sind oder die von der Leistungsbeschreibung abweichen, kann ein Nachtragsangebot vom Auftraggeber angefordert oder von der ELKU GmbH abgegeben werden. Soweit dies nicht erfolgt, werden diese Leistungen nach Aufmaß und Zeit berechnet. Hinsichtlich der Anzeige und des Nachweises von Zeitarbeiten gilt bei der Erstellung von Bauleistungen § 15 Nr. 5 VOB/B.
Bei Aufträge, deren Ausführung bis Abschluss in den nächsten Folgemonat übergehen, sind je nach Fortschreiten der Arbeiten Abschlagszahlungen in Höhe von 90 % des jeweiligen Wertes der geleisteten Arbeiten zu erbringen. Die Abschlagszahlungen sind von der ELKU GmbH anzufordern und binnen 10 Tagen ab Rechnungsdatum vom Auftraggeber zu leisten.
Teilberechnungen sind zulässig. Dies gilt insbesondere, wenn Lieferungen und Leistung in mehreren zeitlich aufeinanderfolgenden Stufen erbracht werden.
Der Rechnungsbetrag ist nur in dem Umfang skontierfähig, wie im Angebot oder Leistungsverzeichnis angegeben und vom Bevollmächtigten rechtskräftig unterschrieben ist. Bei mehreren Abschlagszahlungen oder bei mehreren Teilrechnungen, darf die Summe der skontierten Beträge, den ausdrücklich zugesagten skontierbaren Gesamtbetrag nicht überschreiten. Bei Zuwiderhandlung wird dem Auftraggeber, der Fehlbetrag zuzüglich anfallender Kosten für die Bearbeitung und eventuell anfallenden Verzugsgebühren nachträglich in Rechnung gestellt.
Des weiteren gilt bei der Erstellung von Bauleistungen § 15 Abs. 1, 2, § 16 im Ganzen, und § 17 Abs. 1, 2, 3, 4, 5, 6, 8 VOB/B
Bei Bauleistungen ist die Fälligkeit der Vergütung mit Abnahme des Werkes oder Teilabnahme von in sich abgeschlossene Teile fällig.
Des weiteren gilt § 641 Absatz 1 u. 2 u. 3 , § 650 BGB.
§ 6 Zahlungsbedingungen
Es gelten die vereinbarten Zahlungsbedingungen. Bei Erstaufträgen behält sich der Verkäufer Lieferung gegen Vorauskasse oder Nachnahme vor. Der Rechnungsbetrag ist ohne schriftliche Bestätigung von ELKU GmbH nicht skontierfähig. Rechnungsregulierung durch Wechsel ist nicht möglich.
Falls ein Leasingvertrag vereinbart wurde und dieser von keiner Leasinggesellschaft angenommen wird, sind diese Rechnungen sofort bei der Lieferung ohne jeden Abzug zu bezahlen.
Falls ein Wartungs- oder Reparaturvertrag vereinbart wurde, gelten die in diesem, vereinbarten Zahlungsbedingungen.
Hinweis: Nach § 286 III BGB n. F. kommt der Schuldner einer Entgeltforderung spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufforderung leistet. Eine Mahnung ist nicht erforderlich.
Kommt der Kunde mit der Zahlung des Kaufpreises oder einer erbrachten Leistung in Verzug, so schuldet dieser den dadurch entstehenden Schaden sowie während der Dauer des Verzuges einen Verzugszinssatz in Höhe von 15% p.a. Die Verzugszinsen ergeben sich aus § 288 I i.V.m. § 247 BGB.
Zahlbar sofort, ohne Abzug.
Bankverbindung:
Kreissparkasse München
Kto.-Nr: 380 497 800
BLZ 702 501 50
IBAN: DE85 702 501 500 380 497 800
Stand: Januar 2015
Rechtsform:
GmbH Sitz und Registergericht München
HRB 89345
Geschäftsführer: Marc Pototschnig
St. Nr. : 143/810/25910
Ust-IdNr.: DE 129338195