AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen
Leistungs-, Reparatur-, Wartungs-, Miet-, Verkaufs- und Lieferbedingungen
ELKU GmbH, Oberweg 6 / 1. Stock (links), 82008 Unterhaching
§ 1 Allgemeines (Präambel)
Ihr Vertragspartner ist die ELKU GmbH. Ihr Vertrag kommt mit der Firma ELKU GmbH, zustande.
Unsere Daten sind:
Anschrift: ELKU GmbH, Oberweg 6 / 1. Stock (links), 82008 Unterhaching
Handelsregister: AG München HRB 89345
Ust.-IdNr.: DE 129338195
Telefon: +49 (0)89 – 611 45 49
Telefax: + 49 (0) 89 – 611 68 86
Email: kontakt@elkugmbh.de
Anfragen, Aufträge oder Verträge lassen sich zur Zeit nur in deutscher Sprache schließen. Unsere Werbeangebote sind freibleibend, solange sie nicht zum Inhalt einer vertraglichen Vereinbarung werden.
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, soweit nicht ausdrücklich etwas Anderes vereinbart ist, für alle dem Auftragnehmer erteilten Aufträge für Instandsetzung sowie Vorarbeiten hierzu, wie Überprüfungen und Kostenvoranschläge, für alle Angebote, Aufträge, Kaufverträge, Dienstleistungen und Lieferungen, die wir am Auftraggeber leisten. Sie gelten gleichfalls für alle künftigen Geschäftsbedingungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Der Auftraggeber erkennt sie für den vorliegenden Vertrag und für alle zukünftigen Geschäfte mit ELKU GmbH als verbindlich an. Diese werden auch nicht durch Schweigen oder Lieferung von ELKU GmbH oder dessen gesetzlichen Vertreters Vertragsinhalt. Bedingungen des Auftraggebers erkennen wir nicht an. Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden einen Auftrag vorbehaltlos ausführen. Nebenabreden, Änderungen, Abweichungen und/oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Vertragsabschluss im Sinne dieser Bedingungen sind Kaufverträge über Waren, entgeltliche Kundendienstaufträge, entgeltliche Reparaturaufträge oder entgeltliche Serviceaufträge.
Die Anfertigung von Entwürfen, Plänen nebst dazugehörigen Unterlagen, die ELKU GmbH für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig und erfolgen auf Grundlage der HOAI, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
Wird der Auftrag nicht erteilt, so sind kundenindividuell / objektindividuell erstellte Unterlagen unaufgefordert und in allen anderen Fällen nach Aufforderung unverzüglich zurückzusenden. Bei Beschädigung oder Verlust hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzten, die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt. Die Versendung der Entwürfe, Pläne nebst dazugehörigen Unterlagen sowie Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.
§ 2 Leistungsumfang
Der Umfang der vertraglichen Verpflichtung ergibt sich aus Auftrag und Bestellung des Auftraggebers.
§ 3 Abwicklung des Auftrags und der Bestellung
Kaufverträge werden grundsätzlich ausdrücklich schriftlich geschlossen. Ein Antrag auf Abschluss eines Kaufvertrages unter Abwesenden wird nur dann verbindlich, wenn wir das Angebot durch eine Erklärung in Textform (E-Mail, Fax, usw.) ausdrücklich annehmen oder durch Übersendung/Lieferung der Ware und der Rechnungsstellung.
Eingehende Aufträge und Bestellungen, gelten erst dann als angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind oder die Lieferung oder Ausführung nach Auftragseingang bzw. termingerecht erfolgt ist. Bei kurzfristiger Lieferung oder Ausführung ersetzt die Rechnung bzw. Lieferschein die schriftliche Bestätigung. Der Auftrag ist für den Auftraggeber mit der Unterschrift rechtsverbindlich.
Die ELKU GmbH ist berechtigt, zur Durchführung des Auftrages Nachunternehmeraufträge zu erteilen; bei der Auswahl dieser Nachunternehmer ist mit der Sorgfalt eines ordentlichen Handwerkers vorzugehen.
§ 4 Preise
Die in den Katalogen und Verkaufsunterlagen der ELKU GmbH, sowie – soweit nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet – im Internet enthaltenen Angebote sind stets freibleibend, d. h. nur als Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zu verstehen.
Es gelten die § 632 Absatz 1 und 2, § 632a BGB und § 25 Absatz 2 und 3 VOB/A.
§ 5 Zahlung
Zahlungen sind frei Zahlstelle der ELKU GmbH oder unseren Inkasso-berechtigten per Barzahlung zu leisten. Alle Rechnungsbeträge sind sofort nach Rechnungserteilung in einer Summe zahlbar. Teilzahlungen bei Verkäufen, Reparaturen oder Wartungen sind nur möglich, wenn sie vorher schriftlich vereinbart wurden.
Unsere Kaufpreisforderung, Reparaturforderung ist – soweit nicht Abweichend im Einzelfall vereinbarten Zahlungsziel – sofort zur Zahlung per Barzahlung fällig. Schecks werden von uns nur erfüllungshalber entgegengenommen unter dem üblichen Vorbehalt. Bei Nichteinlösung eines Schecks, bei Zahlungseinstellung sowie bei einem Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahren über das Vermögen des Auftraggebers, werden sämtlichen Forderungen – auch im Falle einer Stundung – sofort fällig. Diskont- und Einzugsspesen sind vom Auftraggeber zu Vergüten.
Bei Aufträgen, deren Ausführung durch uns beauftragte Speditionen erfolgen, hat die Zahlung der Rechnung, sofern keine anderen Abreden getroffen wurden, vor Auslieferung der Ware zu erfolgen.
Für Leistungen die im Auftrag nicht enthalten sind oder die von der Leistungsbeschreibung abweichen, kann ein Nachtragsangebot vom Auftraggeber angefordert oder von der ELKU GmbH abgegeben werden. Soweit dies nicht erfolgt, werden diese Leistungen nach Aufmaß und Zeit berechnet. Hinsichtlich der Anzeige und des Nachweises von Zeitarbeiten gilt bei der Erstellung von Bauleistungen § 15 Nr. 5 VOB/B
Dem Auftraggeber ist die Ausführung von Stundenlohnarbeiten vor Beginn anzuzeigen. Über die geleisteten Arbeitsstunden und den dabei erforderlichen, besonders zu vergütenden Aufwand für den Verbrauch von Stoffen, für Vorhaltung von Einrichtung, Geräten, Maschinen und maschinellen Anlagen, für Frachten, Fuhr- und Ladeleistungen sowie etwaige Sonderkosten sind, wenn nichts anderes vereinbart ist, vom Auftraggeber oder einer anderen durch den Auftraggeber beauftragten Aufsichtsperson, unterschriebene Regiezettel der Rechnung beizulegen und diese gemeinsam einzureichen. Eine vom Auftraggeber beauftragte Aufsichtsperson oder vom Auftraggeber selbst unterschriebene Rechnung mit eben genannter Aufstellung, kann den Regiezettel ersetzen.
Des weiteren gilt bei der Erstellung von Bauleistungen § 15 Abs. 1, 2, § 16 im Ganzen, und § 17 Abs. 1, 2, 3, 4, 5, 6, 8 VOB/B
Bei Bauleistungen ist die Fälligkeit der Vergütung mit Abnahme des Werkes oder Teilabnahme von in sich abgeschlossenen Teilen fällig.
Des weiteren gilt § 641 Absatz 1 u. 2 u. 3 , § 650 BGB.
§ 6 Zahlungsbedingungen
Es gelten die vereinbarten Zahlungsbedingungen. Bei Erstaufträgen behält sich der Verkäufer Lieferung gegen Vorauskasse oder Nachnahme vor. Der Rechnungsbetrag ist ohne schriftliche Bestätigung von ELKU GmbH nicht skontierfähig. Rechnungsregulierung durch Wechsel ist nicht möglich.
Falls ein Wartungs- oder Reparaturvertrag vereinbart wurde, gelten die in diesem, vereinbarten Zahlungsbedingungen.
§ 7 Liefer- Montagefristen
Liefer- Montagefristen ergeben sich aus dem Auftrag.
Die Liefer- und Montagefrist wird individuell vereinbart bzw von uns bei Annahme der Bestellung angegeben.
(2) Sofern wir verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten können (Nichtverfügbarkeit der Leistung), werden wir den Auftraggeber hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Käufers werden wir unverzüglich erstatten. Als Fall der Nichtverfügbarkeit der Leistung in diesem Sinne gilt insbesondere die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch unseren Zulieferer, wenn wir ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen haben, weder uns noch unseren Zulieferer ein Verschulden trifft oder wir im Einzelfall zur Beschaffung nicht verpflichtet sind.
(3) Der Eintritt unseres Lieferverzugs bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
Derzeit existieren weiltweit speziell im Groß- und Einzelhandel extreme Lieferschwierigkeiten, die auch aus höherer Gewalt resultieren. Dies betrifft selbstverständlich auch unsere Vorlieferanten. Nachlieferkosten und außerplanmäßige Nachmontagen, die aus Lieferverzögerungen der Vorlieferanten / Hersteller resultieren und verursacht sind (z.B. Pandemiebedingt, höhere Gewalt, Naturkatastrophen, Krieg, Materialmangel) sind gegebenenfalls im Kaufpreis für die von Ihnen erworbene Geräte nicht enthalten und einkalkuliert.
Vorsoglich weisen wir darauf hin, dass es aufgrund der geschilderten Situation zu Verzögerungen von Lieferungen und Leistungen kommen könnte oder im Extremfall die Vertragserfüllung unmöglich wird. Soweit diese auf höherer Gewalt wie z. B. Pandemien, Naturkatastrophen, Krieg oder sonstigen von unserer Unternehmung nicht zu vertretenden Vorkommnissen beruhen, müssen wir diesbezüglich Haftungsansprüche vollumfänglich ausschließen. Etwaige im Zusammenhang mit derartigen Ereignissen erhobenen Schadensersatzansprüche müssen wir grundsätzlich als unbegründet zurückweisen. Gleiches gilt für den Fall des Erfordernisses herstellerseits verschuldeter Nachlieferungen insbesondere von Elektrogeräten. Wir müssen in diesem Zusammenhang auch Minderungsansprüche zurückweisen, soweit diese mit von unserer Unternehmung nicht zu vertretenden und nicht verschuldeten Lieferverzögerungen begründet werden.
Kundeninformation Warenverfügbarkeit
Lieferzeitenverzug aufgrund höherer Gewalt, Pandemie, Naturkatastrophen, Krieg, Rohstoffmangel.
Ausgelöst durch dies hat sich die in den vergangenen Jahren stets stabile und planbare Marktnachfrage für Haushaltsgeräte drastisch verändert. Aktuell erlebt die Nachfrage nach neuen Geräten und damit auch nach Stand- / Einbaugeräten europaweit einen völlig unerwarteten und unvorhergesehenen Lieferengpass insbesonderer betreffend Elektrogeräte und Zubehörartikel. Allerdings gibt es bei unseren Geräteherstellern sehr wenig Verschiebungen, bei vom Hersteller voraussichtlich bestätigten Lieferzeiten.
Es ist uns bewusst, dass gerade bei einer vorhandenen Bestandsküchen oder neu geplanten Küche, die vollständige Anlieferung aller Komponenten von besonderer Bedeutung ist. Derzeit muss jedoch bei einigen Herstellern immer noch mit Verzögerungen der Lieferzeit je nach Hersteller und Gerätetyp gerechnet werden, z. B.
Backofen und Dampfgeräte: ca. 3-9 Monate
Induktionskochfeld und Dunstabzug: ca. 3-9 Monate
Waschmaschinen und Wäschetrockener: ca. 3-9 Monate
Kühl- Gefrierkombinationen, Weinkühlschränke: ca. 3-9 Monate
Geschirrspüler (teil- vollintegriert, unterbaufähig, XL- und Stand Geräte: ca. 3-9 Monate
Dies kann Einfluss auf unsere Lieferungen und die Preisgestaltung haben.
§ 8 Ausschluss der Lieferung/Montage/Anschluss
Notwendige Installationsanschlüsse müssen vom Kunden vor Anlieferung der gekauften Ware erledigt werden. Sämtliche Kosten für Vorarbeiten sind nicht in unseren Preisen enthalten und werden vom Kunden direkt an das von ihm beauftragte Unternehmen bezahlt.
Die ELKU GmbH wird keine Lieferung oder Montage / Anschluss von Geräten vornehmen, die nicht bei der ELKU GmbH im ordentlichen Geschäftsverkehr bezogen worden sind.
Bei Geräten die bei ELKU GmbH im ordentlichen Geschäftsverkehr bezogen wurden, werden keine Schreiner-arbeiten, keine Wasserinstallateur-arbeiten, keine Elektroinstallations-arbeiten ausgeführt.
Hinweis zum Speditions Lieferung:
Im Anschluss an Ihre Großgerätebestellung wird sich die Spedition vor der Anlieferung telefonisch mit Ihnen in Verbindung setzen, um einen Termin mit Ihnen zu vereinbaren. Die Lieferung per Spedition erfolgt bis zur Haustür. Eine Lieferung auf Inseln findet nur nach gesonderter Vereinbarung statt.
§ 9 Verpackung
Verpackungsmaterial wird von uns – im Falle das wir die Anlieferung im eigenen LKW ausführen – kostenlos zurückgenommen. Sollte die Anlieferung nicht durch uns vorgenommen werden, können wir die Transportverpackung nur zurücknehmen, wenn die Rücklieferung frei Haus erfolgt.
§ 10 Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt unser Eigentum bis zur Erfüllung sämtlicher uns aus der Geschäftsverbindung mit dem Auftraggeber zustehenden Forderungen, sofern es sich bei dem Auftraggeber um einen Unternehmer handelt. Handelt es sich beim Auftraggeber um einen Verbraucher im Sinne des § 13 BGB bleibt die Ware unser Eigentum bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung.
Während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes ist der Auftraggeber zum Besitz und Gebrauch des Kaufgegenstandes berechtigt, solange er seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt nachkommt und sich nicht in Zahlungsverzug befindet. Der Auftraggeber hat die Pflicht den Kaufgegenstand während der Dauer des Eigentumsvorbehalts in ordnungsgemäßen Zustand zu halten sowie alle vorgesehenen Wartungsarbeiten und erforderlichen Instandsetzungen unverzüglich von der ELKU GmbH oder dessen Erfüllungsgehilfen ausführen zu lassen.
§ 11 Gewährleistung
Es gilt die gesetzliche Mängelgewährleistung.
§ 12 Miete
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für Mietverträge zwischen uns und unseren Kunden.
Mietverträge mit einer Grundmietzeit von 12 Monaten sind mit einer Frist von 6 Monaten zum Ende der Mietzeit kündbar. Im Falle einer nicht fristgerechten Kündigung verlängert sich der Mietvertrag um jeweils weitere 12 Monate. Für die Verlängerungsmietzeiträume beträgt die Kündigungsfrist 3 Monate zum Ende der jeweiligen Verlängerungsmietzeit. Falls keine Kündigung erfolgt verlängert sich der Mietvertrag im Umfang der jeweils vorausgegangenen Verlängerungsmietzeit.
Zur Erprobung, zur Miete, in Konsignation oder leihweise überlassene Gegenstände lagern beim Auftraggeber auf dessen Gefahr und sind entsprechend zu versichern. Der Abschluss einer solchen Versicherung ist auf Anforderung von ELKU GmbH nachzuweisen.
§ 13 Haftung
(1) Der Verkäufer haftet in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
(2) Soweit in Abs. 3 nicht abweichend geregelt – haftet der Verkäufer in sonstigen nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen durfte (so genannte Kardinalpflicht), und zwar beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens. In allen übrigen Fällen ist die Haftung des Verkäufers vorbehaltlich der Regelung in Abs. 3 ausgeschlossen.
(3) Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüssen unberührt.
(4) Der vereinbarte Endpreis errechnet sich aufgrund der angegebenen Maßangaben des Kunden. Bei Veränderung der Maße kann sich ein Minder- oder Mehrpreis ergeben. Wir übernehmen für eventuell falsch angegebene Maße und maßgenaue Installation von Anschlüssen keine Haftung.
(5) Derzeit existieren weiltweit speziell im Groß- und Einzelhandel extreme Lieferschwierigkeiten, die auch aus höherer Gewalt resultieren. Dies betrifft selbstverständlich auch unsere Vorlieferanten. Nachlieferkosten und außerplanmäßige Nachmontagen, die aus Lieferverzögerungen der Vorlieferanten / Hersteller resultieren und verursacht sind (z: B. Pandemiebedingt, höhere Gewalt, Naturkatastrophen, Krieg, Materialmangel) sind gegebenenfalls im Kaufpreis für die von Ihnen erworbene Geräte nicht enthalten und einkalkuliert.
(6) Vorsoglich weisen wir darauf hin, dass es aufgrund der geschilderten Situation zu Verzögerungen von Lieferungen und Leistungen kommen könnte oder im Extremfall die Vertragserfüllung unmöglich wird. Soweit diese auf höherer Gewalt wie z. B. Pandemien, Naturkatastrophen, Krieg oder sonstigen von unserer Unternehmung nicht zu vertretenden Vorkommnissen beruhen, müssen wir diesbezüglich Haftungsansprüche vollumfänglich ausschließen. Etwaige im Zusammenhang mit derartigen Ereignissen erhobenen Schadensersatzansprüche müssen wir grundsätzlich als unbegründet zurückweisen. Gleiches gilt für den Fall des Erfordernisses herstellerseits verschuldeter Nachlieferungen insbesondere von Elektrogeräten. Wir müssen in diesem Zusammenhang auch Minderungsansprüche zurückweisen, soweit diese mit von unserer Unternehmung nicht zu vertretenden und nicht verschuldeten Lieferverzögerungen begründet werden.
§ 14 Zahlung
Zahlungen sind in bar ohne jeden Abzug sofort zu leisten. Zahlungen per Überweisung ist nur nach schriftlicher Bestätigung zulässig. Bei Erstaufträgen behält sich der Verkäufer, Arbeitsleistungen oder Lieferungen, gegen Vorauskasse vor.
§ 15 Eigentumsvorbehalt
Bis zur endgültigen Bezahlung der Reparaturkosten bleiben alle eingebauten Ersatzteile Eigentum des Auftragnehmers, soweit sie nicht durch Einbau in das Eigentum des Auftraggebers übergegangen sind.
§ 16 Kosten für nicht durchgeführte Aufträge
Bis 24 Stunden vor einen vereinbarten Liefer-, Reparatur- oder Garantieauftragstermin kann der Kunde diesen kostenfrei absagen bzw. verlegen. Die bloße Terminabsage / Verlegung berührt die Wirksamkeit des zugrunde liegenden Vertragsverhältnisses in seinem Bestand nicht. Wird der Kunde bei einem vereinbarten Liefer-, Überprüfungs-, Reparatur -Auftragstermin unter der genannten Adresse zum vereinbarten Termin nicht angetroffen, trägt der Kunde unsere durch die Nichteinhaltung des Termines entstandenen Kosten.
§ 17 Änderungen und Ergänzungen
Vorstehende Regelungen zum Zustandekommen verbindlicher Reparaturaufträge gelten auch für nachträgliche Ergänzungen und Änderungen des Auftragsverhältnisses.
§ 18 Schriftliche Offerten; Website
Mit Ausnahme der in diesen AGBs für den Vertragsabschluss zu verwendeten Formulare, Bestätigungen und Vertragserklärungen sind unsere Werbeunterlagen, Prospekte, Webseiten und an Kunden versendete Offerten unverbindliche Einladungen zum Geschäftsabschluss. Sie begründen weder einen Vertragsabschluss noch einen späteren Vertragsinhalt noch haben sie den Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit. All die vorgenannten Quellen dienen nur der Information der Kunden und sind daher nicht rechtsverbindlich, es sei denn, die Verbindlichkeit der Aussage wird ausdrücklich erklärt.
§ 19 Kostenvoranschlag
Ein Kostenvoranschlag wird dem Auftraggeber auf Verlangen erstellt. Der Kostenvoranschlag ist kostenpflichtig und wird nach den, zum Zeitpunkt der Ausführung, derzeit gültigen Preislisten von ELKU GmbH berechnet.
§ 20 Datenschutz
Die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen personenbezogenen Daten des Auftraggebers, werden unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen bei ELKU GmbH oder den mit ihr verbundenen Unternehmen verarbeitet. Hinweis gemäß § 33 BDSG: Name und Anschrift des Auftraggebers sowie alle für die Auftragsabwicklung erforderlichen Daten können bei Bedarf in automatischen Dateien gespeichert werden.
§ 21 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gibt der Kunde die Bestellung als Verbraucher ab und hat dieser zum Zeitpunkt seiner Bestellung seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Land haben, bleibt die Anwendung zwingender Rechtsvorschriften dieses Landes von der in Satz 1 getroffenen Rechtswahl unberührt.
(2) Sofern der Kunde Kaufmann ist und seinen Sitz zum Zeitpunkt der Bestellung in Deutschland hat, ist ausschließlicher Gerichtsstand unser Geschäftssitz, München. Im Übrigen gelten für die örtliche und die internationale Zuständigkeit die anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.
§ 22 Salvatorische Klausel
Falls einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Teile von ihnen – gleich aus welchem Rechtsgrund – unwirksam werden oder sein sollten, wird hierdurch die Wirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen treten die gesetzlichen Bestimmungen. Die Vertragspartner werden alsdann, anstelle der unwirksamen Bestimmung, eine dem beabsichtigten Zweck entsprechenden Regelung in zulässiger Weise treffen. Das gleiche gilt, soweit die allgemeinen Geschäftsbedingungen eine nicht vorhergesehene Lücke aufweist. Das gilt nicht, wenn das Festhalten an dem Vertrag eine unzumutbare Härte für eine Partei darstellen würde.
§ 23 Schlussbemerkung
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen stellen den vollständigen Vertrag zwischen den Parteien hinsichtlich der Vertragsware/Dienstleistung dar. Er ersetzt alle bisherigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der ELKU GmbH
(Stand 01. Januar 2016)