Batterie-Rückgabe-Verordnung
Batterieverordnung
Hinweise zur Rückgabe von Batterien gemäß §12 BatterieVO
Bei einigen unserer Geräte gehören Batterien zum Lieferumfang. Der Gesetzgeber verpflichtet uns daher, auf folgendes hinzuweisen:
Verbrauchte Batterien und Akkus gehören nicht in den Hausmüll. Seit 1998 verpflichtet die Batterieverordnung alle Bürger, verbrauchte Batterien und Akkus ausschließlich über den Handel oder die speziell dafür eingerichteten Sammelstellen zu entsorgen (gesetzliche Rückgabepflicht). Handel und Hersteller sind verpflichtet, diese Batterien zurückzunehmen und ordnungsgemäß zu verwerten oder als Sondermüll zu beseitigen (gesetzliche Rücknahmepflicht). Falls Sie Batterien und Akkus bei uns zurückgeben möchten, senden Sie uns diese bitte ausreichend frankiert an unsere Adresse oder geben Sie sie in unserem Ladengeschäft ab.
Wichtiger Entsorgungshinweis zu Batterien und Akkus nach der Batterieverordnung
Sie leisten damit einen wesentlichen Beitrag zum Umweltschutz!
Schadstoffhaltige Batterien bzw. Akkus sind u.a. mit den folgenden Symbolen gekennzeichnet, um auf das Hausmüll-Entsorgungsverbot hinzuweisen. Unter dem Zeichen ist das chemische Symbol für das Schwermetall angegeben: