Entsorgung von Elektro-Altgeräte
Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten
Hersteller müssen seit dem 13. August 2005 in den Verkehr gebrachte, alte Elektrogeräte kostenlos zurücknehmen. Die Hersteller müssen ihre Elektro- und Elektronikgeräte, die nach dem 23. November 2005 in Verkehr gebracht werden, mit einem Symbol (durchgestrichene Abfalltonne auf Rädern) kennzeichnen.
Als Händler sind wir gesetzlich verpflichtet, Sie hiermit zu informieren, dass solche Altgeräte nicht als unsortierter Siedlungsabfall zu beseitigen sind, sondern getrennt zu sammeln und über die örtlichen Sammel- und Rückgabesysteme zu entsorgen sind. Gemäss dem Gesetz "ElektroG" vom 23.März 2005 verkaufen wir nur Elektro- und Elektronikgeräte von Herstellern, welche sich entsprechend bei der zuständigen Behörde registriert haben und eine insolvenzsichere Garantie für die Finanzierung der Rücknahme und Entsorgung ihrer Elektrogeräte nachweisen können.
Das neue ElektroG im Einzelhandel
Am 24.10.2015 ist das neue Elektro- und Elektonikgerätegesetz – ElektroG in Kraft getreten. Damit wurde die WEEE-Richtilinie in deutsches Recht umgesetzt. Dieser Praxis-Folder des Bundesverbandes Technik des Einzelhandels (BVT) hilft dem stationären und Onlinehandel bei der Umsetzung im Tagesgeschäft.
Neue Händlerpflichten:
Stationäre und Online-Händler ab 400 Quadratmeter Verkaufsfläche (stationär) bzw. Lager- und Versandfläche (Onlinehandel) von Elektrogeräten müssen ab 24.07.2016 kostenlos Elektro-Altgeräte (bis zu einer Kantenlänge von 25cm) in haushaltsüblichen Mengen zurücknehmen. Ab einer Kantenlänge über 25cm nur bei gleichwertigem Neugerätekauf. Händler müssen im stationären Geschäft und im Webshop ihre Kunden informieren. Jeder Händler, der zurücknimmt, muss sich „anzeigen“ und Müllmengen melden. Keine Rücknahmeverpflichtung für Händler unter 400 Quadratmetern. Händler unter 400 Quadratmeter können weiterhin für die Abholung beim privaten Haushalt eine Servicepauschale verlangen. Gleiche Rechte und Pflichten für Onlinehandel.
Entsorgung von Transport- und Verkaufsverpackungen
Zur Erfüllung unserer Verpflichtungen aus der Verpackungsverordnung bedienen wir uns der Duales System Deutschland GmbH (Der Grüne Punkt).