Gewährleistung / Garantie
Gewährleistung
Zum 1. Januar 2002 hat sich das zuvor gültige Recht bezüglich der gesetzlichen Gewährleistung geändert. So gilt seitdem eine Gewährleistungsfrist von 2 Jahren ab Kaufdatum. Innerhalb dieser Frist kann der Käufer Mängel der Ware - soweit diese bereits beim Kauf der Ware existierten - beanstanden und Nachbesserung (Reparatur) oder Umtausch verlangen. Innerhalb der ersten 6 Monate ab Kaufdatum muss der Käufer hierbei nicht den Nachweis antreten, dass der beanstandete Fehler bereits bei Übergabe der Ware bestand. Ab dem 7. Monat nach Übergabe der Ware ist dieser Nachweis jedoch erforderlich. Die Gewährleistung bezieht sich auf Herstellungs- und Materialfehler sowie andere Fehler, die bereits bei der Auslieferung vorliegen. Hierzu gehören keine Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung, vorsätzliche oder fahrlässige Beschädigung, unsachgemäße Aufstellung bzw. Installation, Anschluss an falsche Netzspannung, normalen Verschleiß, Nichtbeachten der Gebrauchsanweisung, chemische oder elektrochemische Einwirkung und höhere Gewalt entstehen. Diese Einschränkung gilt auch für einen Fehler, der durch unsachgemäße Reparatur durch einen nicht autorisierten Servicepartner entstanden ist. Falls die Ware weder repariert noch ausgetauscht werden kann, wird Ihnen der Warenwert gutgeschrieben, abzüglich eines angemessenen Betrages für die bisherige Nutzung des Artikels. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf leicht zerbrechliche Teile wie z.B. Glas oder Kunststoff bzw. Glühlampen.
Herstellergarantie
Die freiwillige Herstellergarantie ist eine zusätzliche Sicherheit für Sie als Kunde. Der Garantievertrag besteht zwischen dem Hersteller und Ihnen als Kunde. Wir als Händler können keine Garantie geben, sondern nur eine Gewährleistung. Die jeweiligen Garantiezeiten können Sie aus der Artikelbeschreibung oder Ihrer Bedienungsanleitung entnehmen. Bei uns erhalten Sie ausschließlich Ware mit voller Herstellergarantie. Die Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers und kann nur ihm gegenüber geltend gemacht werden. Wenden Sie sich daher für eine schnelle und einfache Abwicklung des Garantiefalls direkt an den Kundendienst des Herstellers. Innerhalb der Garantiezeit bietet Ihnen der Hersteller in der Regel einen direkten Garantieservice (Werkskundendienst für Großgeräte – Service/Reparatur-Stützpunkt für Kleingeräte).
Nur die vom Hersteller autorisierten und speziell ausgebildeten Werkskundendienste (Großgeräte) und Service/Reparatur-Stützpunkt (für Kleingeräte) sind zur Garantieabwicklung/Reparatur der Geräte befugt. Bei Großgeräten kommt der Werkskundendienst kostenlos direkt zu Ihnen nach Hause und repariert das Gerät vor Ort. Kleingeräte müssen an den Service/Reparatur-Stützpunkt geschickt werden. Bitte bewahren Sie dafür die Rechnung/Lieferschein sorgfältig auf.
Reparaturabwicklung in der Garantiezeit
Der Bedienungsanleitung können Sie die Garantie- und Herstellerinformationen entnehmen, sollte Ihr Artikel einen Defekt aufweisen. Bei weiteren Fragen helfen wir Ihnen selbstverständlich gern weiter. Unsere Kundenbetreuung erreichen Sie unter der Servicenummer 0 89 / 6 11 45 49.
Ersatzteil- / Zubehör
Bitte beachten Sie, dass eingebaute sowie angeschlossene Ersatzteile und Teile mit fehlender oder beschädigter Originalverpackung nicht zurückgenommen werden! Überprüfen Sie bitte deshalb vor dem Einbau, ob das zu wechselnde Teil auch wirklich defekt ist! Bei Selbsteinbau keine Garantie auf Ersatzteile oder Zubehör. Ersatzteile -/ Zubehör werden nach Ihren Gerätedaten extra bestellt und sind vom Umtausch oder Rücknahme ausgeschlossen.
Sicherheits- und Warnhinweise
Gefahr! Unsachgemäße Instandhaltungsarbeiten können hohen Sachschaden und schweren Verletzungen bis zum Tode verursachen. Instandhaltungsarbeiten dürfen nur von einer Elektrofachkraft mit fachlicher Ausbildung, Fachkenntnissen und Facherfahrungen ausgeführt werden. Gültige Sicherheitsbestimmungen müssen berücksichtigt werden.